EinkommensteuerNaturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen: Entgelte sind auch für den BFH Einkünfte aus V+V
| Entgelte, die aus der Überlassung von Grundstücken zum Zwecke des Ausgleichs von Eingriffen in die Natur resultieren, müssen sofort bei Zufluss versteuert werden. Es handelt sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das hat der BFH entschieden und damit die Klage eines Steuerzahlers abgewiesen. Der wollte die Zahlungen auf einen Zeitraum von 20 Jahren verteilt wissen. |
Landwirt stellt Flächen zur Verfügung
AUSGABE: SSP 6/2024, S. 9 · ID: 49954668