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Juli 2025

AusfallschadenAG Rheinberg: Verzögerung der Reparatur durch Erkrankung eines Werkstattmitarbeiters geht zulasten des Schädigers

Abo-Inhalt12.06.20256745 Min. Lesedauer

| Eine Reparaturverzögerung von einer Woche Dauer durch die Erkrankung eines Werkstattmitarbeiters geht zulasten des Schädigers bzw. des dahinter stehenden Versicherers, entschied das AG Rheinberg. |

Dasselbe gilt für die Verzögerung, die dadurch entstand, dass der Schadengutachter die notwendige Erneuerung eines Kopfairbags nicht vorgesehen und kalkuliert hatte (AG Rheinberg, Az. 11 C 65/23, Abruf-Nr. 248561, eingesandt von Rechtsanwalt Thorsten Pflüger, Köln).

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AUSGABE: UE 7/2025, S. 3 · ID: 50446887

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