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RestwertBGH: Restwert am Sondermarkt zu ermitteln bei durch herstellereigene Bank finanziertem Fahrzeug
Abo-Inhalt25.06.20257070 Min. Lesedauer 
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| Es kam, wie es sich aufgrund verschiedener Äußerungen „aus Karlsruhe“ bereits angedeutet hatte und wie es UE bereits als Risiko beschrieben hatte: Jedenfalls bei einem durch eine dem Hersteller zuzuordnende Bank finanzierten und an die Bank sicherungsübereigneten Fahrzeug muss der Restwert unter Einbeziehung des „Restwertmarktes im Internet“ ermittelt werden. Sprich: unter Einbeziehung der Restwertbörsen, also genau so, wie es bereits für Leasingfahrzeuge entschieden wurde. |
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AUSGABE: UE 8/2025, S. 10 · ID: 50460871
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