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GutachterkostenAG Münster: Fahrzeit in Gutachterrechnung ist nicht laienerkennbar unberechtigt
Abo-Inhalt17.07.20257481 Min. Lesedauer 
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AG Münster wendet Aspekt des Sachverständigenrisikos an
| Es hat immer wieder Versuche von Sachverständigen gegeben, dem Geschädigten auch die Fahrzeit in Rechnung zu stellen. Immerhin sieht das JVEG das auch vor, aber nur, wenn der Gutachter insgesamt nach Zeitaufwand abrechnet. Vereinzelt haben Gerichte diese Position auch zugesprochen (z. B. das AG Oberhausen, Urteil vom 05.03.2018, Az. 37 C 323/18, Abruf-Nr. 200767). Einen neuen Aspekt bringt das AG Münster ein: Unter dem Gesichtspunkt des Sachverständigenrisikos hat es die Position dem Geschädigten gegen Vorteilsausgleichsabtretung zugesprochen |
Abrechnung der Fahrzeit durch Gutachter fällt unter Sachverständigenrisiko
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AUSGABE: UE 8/2025, S. 8 · ID: 50481272
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