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AusfallschadenAG Zittau, Zweigstelle Löbau: Anforderung des Versicherers an Geschädigten zum Beleg der Kreditunwürdigkeit geht ins Leere
| Der Versicherer braucht fast drei Monate, um seine Haftung zu erklären. Als der anwaltlich vertretene Geschädigte nach etwa fünf Wochen nachfasst und erklärt, er werde erst mit Eingang der Haftungsbestätigung die Reparatur beginnen lassen, bis dahin fahre er Mietwagen, verlangt der Versicherer, der Geschädigte soll eine Mitteilung der Bank vorlegen, dass er über keinen Dispokredit verfüge, den er in Anspruch nehmen könne, oder ein Bankschreiben, dass ein Kreditantrag abgelehnt worden sei für die Reparaturkosten. Thema verfehlt, sagt das AG Zittau, Zweigstelle Löbau. |
Denn es besteht nach Ansicht des AG keine Obliegenheit, einen Dispo- oder sonstigen Kredit aufzunehmen. Und wenn man den nicht aufnehmen müsse, müsse man nicht beweisen, dass man keinen bekomme.
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AUSGABE: UE 8/2025, S. 4 · ID: 50476814