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ReparaturkostenLG Saarbrücken: Wenn zu erneuernder und noch nutzbarer Stoßfänger abermals beschädigt wird

Abo-Inhalt10.06.20256740 Min. Lesedauer

| Das LG Saarbrücken hat eine sehr gut begründete Entscheidung vorgelegt, mit der ein ewiges Problem der Vorschadenberücksichtigung vorbildlich gelöst wird. Links der Mitte war der hintere Stoßfänger schon so beschädigt, dass er für eine vollständige fachgerechte Reparatur hätte erneuert und lackiert werden müssen. Nun kommt ein klar abgrenzbarer Schaden rechts hinzu. Auch für dessen Beseitigung muss das Teil erneuert und lackiert werden. Ist nun kein zu erstattender Schaden entstanden, weil was bereits erneuerungsbedürftig ist, nicht weiter beschädigt werden kann? |

Stoßfänger war nach dem ersten Schaden noch legal nutzbar

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AUSGABE: UE 7/2025, S. 14 · ID: 50446712

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