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RegressRegressabwehr: Werkstatt darf sich auf Gutachten verlassen und Arbeitsschritte ausführen
Abo-Inhalt15.07.20257538 Min. Lesedauer
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| Viele Regressverfahren von Versicherern gegen Werkstätten endeten mit der Feststellung des Gerichts: Wenn der Auftrag lautet, die Reparatur so durchzuführen, wie der Schadengutachter sie vorgesehen hat, darf die Werkstatt von der Richtigkeit des Gutachtens ausgehen. Die Grenze dessen ist nur ein offensichtlicher Fehler des Sachverständigen. Das Klein-Klein der Prüfberichte hingegen ist noch weit von dieser Grenze entfernt. Die „Beklagte“ in den nachfolgenden – wörtlich wiedergegebenen – Urteilsauszügen ist jeweils die Werkstatt. Ein aktueller Überblick. |
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AUSGABE: UE 8/2025, S. 12 · ID: 50482315
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