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WiederbeschaffungswertFlotten und der Großkundenrabatt bei jungen Gebrauchtwagen
| Das neue Modethema vom Großkundenrabatt und dessen Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert kommt in einem Fall vor dem AG München in einer überraschenden Variante daher: Ein Versicherer bringt das Argument Großkundenrabatt jetzt auch vor, wenn Flotten zu Gebrauchten greifen. |
Ein mittelständischer Autovermieter, der per anno ca. 1.000 Autos kauft, kauft in der derzeitigen Marktsituation punktuell sogar junge Gebrauchtwagen, um sie in der Vermietungsflotte einzusetzen. Ein solches Fahrzeug erlitt einen Totalschaden. Es wurde wieder durch einen Gebrauchten ersetzt. Damit kam es ganz konkret auf die Frage an, ob der Geschädigte auf Gebrauchtwagen einen Großkundennachlass bekommt. Wenig überraschend war das Ergebnis nach der Beweisaufnahme ein klares Nein, womit es beim ermittelten Wiederbeschaffungswert blieb (AG München, Urteil vom 27.07.2022, Az. 341 C 920/22, Abruf-Nr. 230605, eingesandt von Martin Saager, Ansbach).
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AUSGABE: UE 9/2022, S. 4 · ID: 48523044