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AbschleppkostenHeimatwerkstatt holt Unfallfahrzeug vom Unfallort
| Holt die Werkstatt am Heimatort des Geschädigten, in der das bei einem Haftpflichtschaden verunfallte Fahrzeug repariert werden soll, das nicht mehr fahrfähige Fahrzeug vom 44 km entfernten Unfallort per Autotransportanhänger, geht ein Transportkostenbetrag von ca. 500 Euro (vier Stunden Arbeitszeit plus Trailerkosten) in Ordnung. Zu diesem Schluss gelangt das AG Buxtehude. |
Nach Ansicht des AG muss der Betrag in der Rechnung auch nicht detailliert aufgeschlüsselt werden. Maßgeblich ist, dass der Endbetrag der Rechnung für den Geschädigten plausibel ist (AG Buxtehude, Urteil vom 15.07.2022, Az. 31 C 64/22, Abruf-Nr. 230458, eingesandt von Rechtsanwalt Volker Hellweg, Cadenberge).
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AUSGABE: UE 9/2022, S. 3 · ID: 48531418