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GutachtenkostenAG Coburg: Schreibkosten decken Schreibaufwand ab
Abo-Inhalt11.08.20227999 Min. Lesedauer
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Versicherer zieht den Kürzeren
| Selbst wenn ein Gutachten nur elektronisch erstellt und versandt wird, sind die Schreibkosten erstattungsfähig. Denn diese decken den Schreibaufwand ab, entschied das AG Coburg. |
Das ist wohl eine Selbstverständlichkeit, sodass sich das AG Coburg auch auf seine Berufungskammer LG Coburg (Urteil vom 18.03.2022, Az. 32 S 8/22) beziehen kann (AG Coburg, Urteil vom 06.07.2022, Az. 18 C 4279/21, Abruf-Nr. 230679, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, BRE, Meckenheim).
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AUSGABE: UE 9/2022, S. 3 · ID: 48528352
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