Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
Sept. 2022

TotalschadenLeasingunfall, Totalschaden und neuer Leasingvertrag: Ist Differenz der Leasingraten zu erstatten?

Top-BeitragAbo-Inhalt08.08.20227921 Min. Lesedauer

| Folgende Frage erreicht UE derzeit häufig: Ein Leasingfahrzeug erleidet einen Totalschaden. Es wird nicht repariert. Die Leasinggesellschaft (LG) kündigt den Leasingvertrag. Sie rechnet den derzeit üppigen WBW minus Restwert mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer ab. Und nun stellt der Leasingnehmer (LN) fest, dass für einen neuen Leasingvertrag die monatlichen Raten für ein gleichartiges Fahrzeug drastisch gestiegen sind. Die Differenz möchte er als Schadenersatz vom Unfallgegner. Geht das? Nein, sagt UE und liefert Ihnen die rechtlichen Grundlagen. |

Den Sachschaden erleidet der LN

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 9/2022, S. 12 · ID: 48524175

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte