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WerkstattregressDas „blinde“ Vertrauen des Geschädigten in das noch nicht erstellte Schadengutachten
Abo-Inhalt09.12.202581 Min. Lesedauer
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Der Reparaturauftrag „Instandsetzung wie vom Schadengutachter vorgesehen“ datiert vor dem Erstellungsdatum des Schadengutachtens. Das ist stets so, wenn der Geschädigte mit der Werkstatt abstimmt, dass die für ihn einen Schadengutachter aktiviert und er im gleichen Atemzug den Reparaturauftrag unterschreibt. Ist das im Regress problematisch?
1. Ein Auftrag mit einer aufschiebenden Bedingung
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AUSGABE: VA 1/2026, S. 4 · ID: 50649182
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