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ProzessrechtFahreridentifizierung durch ein Lichtbild: Hierauf müssen Sie achten

Abo-Inhalt09.12.202574 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D. Leer/Augsburg

Bestreitet der Betroffene bei einer Verkehrs-OWi, dass er zum Tatzeitpunkt Fahrer gewesen ist, wird in der Regel auf Lichtbilder zurückgegriffen und versucht, ihn anhand dieser Bilder als Fahrer zu identifizieren. Insbesondere wenn es um die Darstellung der Täteridentifizierung in den Urteilsgründen geht, kommt es dabei oft zu Fehlern bei den Tatgerichten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Ausführungen des AG überprüfen können und worauf Sie bei der Fahreridentifizierung anhand eines Lichtbilds – auch im Verfahren – achten müssen (vgl. a. Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 7. Aufl., 2024, Rn. 2191 ff., 2553 ff.).

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AUSGABE: VA 1/2026, S. 16 · ID: 50636822

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