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UnfallschadensreparaturKeine Notreparatur, wenn die Reparatur nur vier Tage dauern soll

Abo-Inhalt09.12.202589 Min. Lesedauer

Mietwagenkosten für viele Wochen. Aber nicht, weil die Reparatur so lange gedauert hat, sondern weil der Versicherer wochenlang nicht reagiert hat. Er war gewarnt, dass der Geschädigte erst nach Eingang der Haftungsbestätigung reparieren werde. Und am Ende stellt er sich auf den Standpunkt, dass das Fahrzeug mit einer Notreparatur hätte wieder nutzbar gemacht werden können. Das hätte einen halben Tag gedauert und nur 400 EUR gekostet.

Nein, sagt das AG Mettmann. Die Verzögerung der Reparatur war allein darauf zurückzuführen, dass seitens der Beklagten keine Haftungsbestätigung bzw. Vorfinanzierung erfolgte. Sie ist damit der Sphäre der Beklagten zuzuordnen. Zum Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeuges war ex ante nicht absehbar, dass sich der Beginn der Reparatur aufgrund der fehlenden Haftungsbestätigung verzögern würde. Bei einer auf vier Tage prognostizierten Reparaturdauer ist der Aufwand der Notreparatur, die dann ja auch auf eigenes Kostenrisiko erfolgt, nicht zu verlangen (AG Mettmann, 21 C 45/25, Abruf-Nr. 251548, eingesandt von RA Tim Lutter, Kanzlei Klages – Rüping, Düsseldorf).

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AUSGABE: VA 1/2026, S. 2 · ID: 50651584

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