Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
    1. Startseite
    2. VA Verkehrsrecht aktuell
    3. Sachverständigenrisiko nach Abtretung und Rückabtretung

Feb. 2026

Subjektbezogener SchadenbegriffSachverständigenrisiko nach Abtretung und Rückabtretung

16.01.20261 Min. Lesedauer

Das AG Kassel wendet das Sachverständigenrisiko (und genauso wäre es wohl mit dem Werkstattrisiko) auch nach Abtretung und Rückabtretung an, wenn die Abtretung nicht an Erfüllung statt, sondern erfüllungshalber erfolgte:

„Vorliegend erfolgte … lediglich eine Abtretung an den Sachverständigen erfüllungshalber. Damit ist der Geschädigte nach wie vor dem Forderungsanspruch des Sachverständigen ausgesetzt. Die Privilegierung des Geschädigten entfällt damit nicht. Ein Umgehungstatbestand liegt bei der Abtretung erfüllungshalber, anders als bei der Abtretung an Erfüllung statt, nicht vor.“ (AG Kassel, 430 C 1691/25, Abruf-Nr. 251903, eingesandt von RA Peter Dyx, Diepholz).

AUSGABE: VA 2/2026, S. 23 · ID: 50668116

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte