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Vereinfachter VollstreckungsauftragVorlage des Vollstreckungsbescheids im Original?

Abo-Inhalt09.07.2024142 Min. Lesedauer

| In der (Gerichtsvollzieher-)Praxis tritt immer wieder folgende Frage auf: Dürfen titulierte fortlaufende Zinsen bei der Beurteilung, ob der Vollstreckungsbescheid (VB) im Original vorgelegt werden muss, berücksichtigt werden? Oder ist nur der Betrag maßgeblich, der im Titel ausgewiesen ist? |

Beispiel

Die im VB titulierte Forderung beträgt 4.800 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 2.1.23. Der Gläubiger reicht den ZV-Antrag elektronisch am 10.7.23 ein. Der Gerichtsvollzieher fordert den Titel im Original mit der Begründung an, dass sich die Forderung aufgrund der fortlaufenden – titulierten – Zinsen auf über 5.000 EUR erhöhen wird. Zu Recht?

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AUSGABE: VE 8/2024, S. 129 · ID: 50071709

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