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LV-FinanzierungWenn bei mit Alt-LV finanziertem Immobilienkauf mehr mitfinanziert wird: Zinsen steuerpflichtig
Abo-Inhalt29.09.2025293 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Werden LV-Altverträge zur Immobilienfinanzierung verwendet, können die Zinsen aus den Sparanteilen der Versicherung steuerfrei sein. Erforderlich ist, dass das Darlehen unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes dient, das dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt ist; eine Bagatellgrenze von 2.556 Euro gilt. Werden mitverkaufte Gegenstände sowie Geldbeschaffungskosten über der Bagatellgrenze finanziert, ist das Darlehen steuerschädlich verwendet, so das FG Düsseldorf. |
Mit Alt-Lebensversicherung finanzierter Hofkauf
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AUSGABE: VVP 11/2025, S. 16 · ID: 50509257
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