TeilungsversteigerungGegenstandswert für die Berechnung der Vergütung im Teilungsversteigerungsverfahren
In Teilungsversteigerungsverfahren sind die Parteivertreter oft unsicher, wenn sie den Gegenstandswert für ihre Tätigkeit bestimmen sollen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen mehrere Beteiligte – häufig als Miteigentümer oder Mitglieder einer Erbengemeinschaft – mit unterschiedlichen Anteilen am Verfahren beteiligt sind. Da der Gebührenanspruch nach dem RVG vom Gegenstandswert abhängt, ist zu klären, ob auf den Verkehrswert des gesamten Objekts oder nur auf den individuellen Anteil am Versteigerungsgegenstand abzustellen ist. Der BGH hat sich hierzu erneut geäußert und seine bestehende Rechtsprechung bestätigt.
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
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AUSGABE: RVGprof 2/2026, S. 31 · ID: 50669295

