Feb. 2025
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Fragenkatalog14 typische ArbN- und ArbG-Fragen im Check
Abo-Inhalt03.02.20258 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Wann darf der ArbG Teile des Lohnes einbehalten und wie sieht es mit Urlaub und Mehrarbeit aus? Wie muss der ArbG abmahnen und was gilt in der Probezeit? Diese und weitere Fragen werden in diesem Beitrag kurz und knapp beantwortet. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Kein Lohn ohne Arbeit: Gilt das immer?
- 2. Was gilt bei Krankheit und an Feiertagen?
- 3. Ist eine Gehaltsminderung bei Schlechtleistung möglich?
- 4. Gibt es arbeitsvertragliche, gesetzliche Regelungen bzgl. Dauer und Lage der Mehrarbeit?
- 5. Gibt es Mindesturlaub auch für geringfügig Beschäftigte?
- 6. Haben Minijobber auch Anspruch auf Miniurlaub?
- 7. Wann ist der Beweiswert der AUB erschüttert?
- 8. Was bedeutet passgenaues Einreichen der AUB?
- 9. Wie lange kann der ArbG abmahnen?
- 10. Was bedeuten die drei Funktionen der Abmahnung?
- 11. Muss der ArbG schriftlich abmahnen?
- 12. Was ist der Unterschied zwischen Probe- und Wartezeit?
- 13. Gibt es einen zwingenden, klagbaren Anspruch auf Abfindungszahlung?
- 14. Kann die Agentur für Arbeit Abfindungen auf das ALG anrechnen?
AUSGABE: AA 2/2025, S. 31 · ID: 50291954
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