Feb. 2025
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SchadenersatzKein Schaden nach Art. 82 DSGVO dargelegt = kein Schadenersatz?
Abo-Inhalt06.02.20256 Min. Lesedauer
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BAG
| Ein negatives Gefühl wie „Unsicherheit“ reicht allein für sich nicht aus, um einen immateriellen Schadenersatzanspruch zu begründen. |
Sachverhalt
AUSGABE: AA 2/2025, S. 20 · ID: 50292164
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