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Aug. 2025

KanzleiorganisationSo wichtig sind Fristenmappen mit Unterfächern

Leseprobe11.07.2025151 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Christian Noe B. A., Göttingen)

| Sie müssen den Umgang mit Fristen genau festlegen und Ihr Personal anweisen, um eine Wiedereinsetzung ohne Anwaltsverschulden zu ermöglichen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung kann aber bei Postmappen ohne Innenfächer abgelehnt werden. Bei ihnen besteht die Gefahr, dass Dokumente falsch zugeordnet werden (BGH 18.3.25, VIa ZR 803/22, Abruf-Nr. 247266). |

Der Anwalt las hier die beA-Posteingänge allein, druckte sie aus und legte sie in eine Posteingangsmappe. Eine geschulte Mitarbeiterin notierte die Fristen im Kalender, sortierte die Schriftstücke in die Handakte und leitete sie ggf. an die Partei weiter. Ein doppelseitiger Beschluss „rutschte“ hinter ein 22-seitiges Urteil einer anderen Sache und landete mit diesem in der falschen Akte.

Der Anwalt darf das eEB erst abgeben, wenn die Frist in der Akte und im Fristenkalender notiert ist. Auf einen entsprechenden Vermerk der Mitarbeiter darf er sich dann verlassen (AK 25, 76). Ist die Organisation anders, muss der Anwalt zumindest anordnen, dass das Zustelldatum aus dem eEB in der Handakte sowie die Frist im Fristenkalender notiert werden. Hier fehlte der Mitarbeiterin der Einblick in das beA bzw. die Anzahl der täglich eingegangenen Fristsachen. Außerdem: Die Kanzlei verwendete eine einzige Fristenmappe (ohne Unterfächer). Dadurch hat sie eine „sich realisierende Gefahr geschaffen“, dass sich Dokumente aus unterschiedlichen Mandaten vermischen. Nutzen Sie daher Vorlage- und Sortiersysteme, die Verwechslungen vermeiden und eine sinnvolle Unterteilung von Schriftstücken ermöglichen.

Weiterführender Hinweis
  • Auch digitaler Fristenkalender muss sorgfältig geführt werden, AK 25, 59

AUSGABE: AK 8/2025, S. 127 · ID: 50412540

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