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Sept. 2025

ErtragsteuernHomeoffice-Pauschale nicht für alle Berufsgruppen – Aktuelle Verfahrenspraxis der FÄ

Abo-Inhalt14.08.20257952 Min. LesedauerVon StB, Dipl.-Finw., M. A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg

Durch das JStG 2022 wurden die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale und zum häuslichen Arbeitszimmer angepasst. Da die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig ist, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, gewinnt die Homeoffice-Pauschale in der Praxis an Bedeutung. Die Finanzverwaltung hatte sich mit Schreiben vom 15.8.2023 geäußert und Einzelfragen beantwortet. Nun bestehen interne Anweisungen, wonach nicht allen Berufsgruppen die Homeoffice-Pauschale zu gewähren ist.

Regelung bis zum VZ 2022

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AUSGABE: AStW 9/2025, S. 676 · ID: 50499304

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