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CBChefärzteBrief

ArbeitsrechtOberarzt lässt 16-jährigen Sohn im OP assistieren: Abmahnung entbehrlich, Kündigung wirksam

Abo-Inhalt 09.12.2024 4 Min. Lesedauer Von Dr. Guido Mareck, Direktor Arbeitsgericht Dortmund

| Ein leitender Oberarzt, der seinen 16-jährigen Sohn Tätigkeiten während der OP durchführen lässt, kann dafür auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden (Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 20.08.2024, Az. 3 Ca 339/24). |

ID: 50245434

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