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PersonenstandsänderungenEine EU – ein Geschlecht: Staaten müssen Geschlechts- und Namensänderungen anerkennen

Abo-Inhalt03.02.2025996 Min. LesedauerVon RA Dr. Marko Oldenburger, FA Familienrecht, FA Medizinrecht (Hamburg)

| Der EuGH hat sich damit befasst, ob ein Mitgliedstaat verpflichtet ist, die Änderung der Geschlechtsidentität und des Vornamens eines Staatsangehörigen, die in einem anderen (vormaligen) Mitgliedstaat rechtmäßig vorgenommen wurde, in seinen Personenstandsregistern anzuerkennen. |

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AUSGABE: FK 3/2025, S. 47 · ID: 50242053

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