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Juni 2025

VaterschaftsurlaubLG verneint Schadenersatz wegen Vaterschaftsurlaub

Abo-Inhalt28.04.20251 Min. Lesedauer

| Das LG Berlin II wies eine Klage auf Schadenersatz wegen nicht gewährten Vaterschaftsurlaubs ab (1.4.25, 26 O 133/24, Abruf-Nr. 247457). |

Der Kläger V nahm nach der Geburt seines Kindes Erholungsurlaub und forderte Schadenersatz, da ihm ein spezifischer Vaterschaftsurlaub verwehrt wurde. Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hielt bestehende Regelungen für ausreichend.

AUSGABE: FK 6/2025, S. 91 · ID: 50377937

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