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Kita-Platz im AuslandBetreuung im Ausland ist ein systemfremdes „aliud“
Abruf-Nr. 242204
| Der Landkreis muss nicht die Kosten für einen selbst beschafften Betreuungsplatz in Luxemburg für ein im Grenzgebiet lebendes Kind übernehmen (VG Trier 16.5.24, 2 K 3914/23.TR, Abruf-Nr. 242204). |
Der beklagte Landkreis LK konnte dem zweijährigen, im Grenzbereich zu Luxemburg wohnenden Kläger K zunächst keinen Platz in einer nahegelegenen Kindertagesstätte vermitteln. Seine berufstätigen Eltern haben ihm einen kostenpflichtigen Platz in einer Kindertagesstätte in Luxemburg verschafft und erfolglos vom LK die Kostenübernahme verlangt. Während des Klageverfahrens hat der LK ihm einen Platz in der Kita seines Wohnorts verschafft. Ferner hat er ihm für die Zwischenzeit einen Platz in einer anderen, nahegelegenen Kindertagesstätte angeboten, den die Mutter des K jedoch abgelehnt hat.
AUSGABE: FK 6/2025, S. 95 · ID: 50076864