Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2025 abgeschlossen.
VersorgungsausgleichHeirat kurz vor dem Tod steht Witwer-Rente nicht immer im Weg
| Das SG Berlin hat entschieden, dass trotz einer Hochzeit nur drei Monate vor dem Tod der schwer an Krebs erkrankten Ehefrau der Mann Anspruch auf Witwer-Rente gegen die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat. Die DRV hatte den Antrag auf Witwer-Rente unter Hinweis auf die gesetzliche Vermutung, dass eine kurze Ehe zu Versorgungszwecken geschlossen wurde, abgelehnt (18.3.24, S 4 R 618/21, Abruf-Nr. 242340). |
Einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente gibt es grundsätzlich erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat, § 46 Abs. 2a Hs. 1 SGB VI. Nach Hs. 2 besteht der Anspruch auch bei einer Ehedauer von unter einem Jahr, wenn nach den besonderen Umständen des Falls die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen ¬Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
AUSGABE: FK 6/2025, S. 91 · ID: 50083477