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KontaktverbotOLG Köln verlängert Kontaktverbot für Femizid-Täter
| Das OLG Köln hat ein bestehendes Kontaktverbot zwischen einem wegen Mordes verurteilten Vater und seinen drei Kindern um weitere dreieinhalb Jahre verlängert. Die Entscheidung dient dem Schutz der Kinder und ihrer Traumaverarbeitung (OLG Köln 13.3.25, 10 UF 92/24, Abruf-Nr. 247303). |
Seine Frau (M) hatte den V verlassen, weil er ihr gegenüber gewalttätig war. Als sie sich zur Übergabe eines der Kinder trafen, tötete er sie. Die drei minderjährigen Kinder leben seither in einer Pflegefamilie, während der V sich in Untersuchungshaft befindet. Das AG hatte zunächst ein einjähriges Kontaktverbot verhängt, gegen das der V Beschwerde einlegte. Das OLG verlängert nun das Kontaktverbot zu den Kindern um weitere dreieinhalb Jahre.
AUSGABE: FK 6/2025, S. 92 · ID: 50366464