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Juni 2025

Blitzlicht MandatspraxisWie muss der Titel bei der Zuweisung der Ehewohnung lauten?

Abo-Inhalt21.05.20252 Min. Lesedauer

| Muss das Gericht die Ehewohnung gerichtlich zuweisen, ist fraglich, wie der Antrag richtig lauten muss. |

Beispiel

Das FamG weist der Ehefrau (F) die Ehewohnung zu. Der Tenor der Entscheidung lautet: „Der Antragstellerin wird die Ehewohnung in der Streitstraße 11 b in Streitheim zugewiesen.“ Dagegen lässt der Ehemann (M) Beschwerde einlegen und macht geltend, der Antrag sei unzulässig gewesen, weil die Ehewohnung nicht näher nach Zimmern eindeutig beschrieben worden sei. Als Ehewohnung dient ein Einfamilienhaus unter der angegebenen Anschrift. Hat der M mit seinem Einwand recht?

AUSGABE: FK 6/2025, S. 94 · ID: 50300397

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