Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Juni 2025

PKHIst PKH bewilligt, muss das Rechtsmittel eingelegt werden

Abo-Inhalt19.05.20251 Min. Lesedauer

| Hat das Gericht PKH für eine Berufung bewilligt, muss der Anwalt diese auch einlegen (BGH 25.4.24, III ZB 4/24, Abruf-Nr. 242033). |

Der Beklagte B hat beim OLG einen Schriftsatz eingereicht, der als „PKH-Antrag und Berufung“ überschrieben war. Darin erklärte er: „Nach Bewilligung der PKH lege ich (…) gegen das Urteil (…) Berufung ein und beantrage insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 233 ZPO und alsdann [,] die Klage abzuweisen.“ Zwar bekam er die PKH, legte aber innerhalb der zweiwöchigen Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO keine Berufung ein. Das Gericht erklärte das Verfahren für abgeschlossen. Eine später vom B eingereichte Berufung und ein Wiedereinsetzungsantrag wurden als unzulässig verworfen. Der Beklagte beantragte erfolglos PKH für eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung.

AUSGABE: FK 6/2025, S. 92 · ID: 50076750

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte