Mai 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Mai 2025 abgeschlossen.
KindschaftsrechtSo lautet die Kostenentscheidung, wenn eine Tatsache verschwiegen wird
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
OLG Karlsruhe
| Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für § 81 Abs. 2 Nr. 3 FamFG das Verschweigen einer wesentlichen Tatsache in einer Kindschaftssache dem Vortrag einer unwahren Tatsache nicht gleich steht. |
Sachverhalt
AUSGABE: FK 5/2025, S. 84 · ID: 50145783
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion