Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Feb. 2009

Umstellung sorgt für ProblemeDaten der gesetzlichen Unfallversicherung müssen in Entgeltmeldungen enthalten sein

Abo-Inhalt05.02.200920 Min. Lesedauer

Die Betriebsprüfungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden ab 2010 auf die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Damit entsprechende Daten vorliegen, müssen Entgeltmeldungen (DEÜV-Meldungen), die seit dem 1. Januar 2009 an die Einzugsstelle übermittelt werden, auch Daten der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalten. In der Praxis führt diese Umstellung jedoch zu vielen Problemen. Für Meldezeiträume 2008 werden deshalb noch „beide Augen zugedrückt“

Die Betriebsprüfungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden ab 2010 auf die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Damit entsprechende Daten vorliegen, müssen Entgeltmeldungen (DEÜV-Meldungen), die seit dem 1. Januar 2009 an die Einzugsstelle übermittelt werden, auch Daten der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalten (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung; Abruf-Nr. 083817083817). In der Praxis führt diese Umstellung jedoch zu vielen Problemen. Für Meldezeiträume 2008 werden deshalb noch „beide Augen zugedrückt“.

AUSGABE: LGP 2/2009, S. 30 · ID: 124392

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2009

Bildrechte