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Umstellung sorgt für ProblemeDaten der gesetzlichen Unfallversicherung müssen in Entgeltmeldungen enthalten sein
Die Betriebsprüfungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden ab 2010 auf die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Damit entsprechende Daten vorliegen, müssen Entgeltmeldungen (DEÜV-Meldungen), die seit dem 1. Januar 2009 an die Einzugsstelle übermittelt werden, auch Daten der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalten. In der Praxis führt diese Umstellung jedoch zu vielen Problemen. Für Meldezeiträume 2008 werden deshalb noch „beide Augen zugedrückt“
Die Betriebsprüfungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden ab 2010 auf die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Damit entsprechende Daten vorliegen, müssen Entgeltmeldungen (DEÜV-Meldungen), die seit dem 1. Januar 2009 an die Einzugsstelle übermittelt werden, auch Daten der gesetzlichen Unfallversicherung beinhalten (Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung; Abruf-Nr. 083817083817). In der Praxis führt diese Umstellung jedoch zu vielen Problemen. Für Meldezeiträume 2008 werden deshalb noch „beide Augen zugedrückt“.
AUSGABE: LGP 2/2009, S. 30 · ID: 124392