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WerbungskostenNeue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuermindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht.
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuermindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Abs. 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Werte:
AUSGABE: LGP 2/2009, S. 23 · ID: 124388