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WerbungskostenNeue Umzugskostenpauschalen ab dem 1. Januar 2008

Abo-Inhalt05.02.20093 Min. Lesedauer

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuer­mindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht.

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können Arbeitnehmer steuer­mindernd als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die für die sonstigen Umzugskosten geltenden Pauschalen (§ 10 Abs. 1 Bundesumzugskostengesetz [BUKG]) und die maximal abzugsfähigen umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder (§ 9 Abs. 2 BUKG) rückwirkend zum 1. Januar 2008 erhöht. Im Einzelnen gelten folgende Werte:

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AUSGABE: LGP 2/2009, S. 23 · ID: 124388

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