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Mai 2009

Werbungskosten Aufwendungen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen

Abo-Inhalt04.05.20092 Min. Lesedauer

Aufwendungen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen können unter Umständen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines bei einer Waffenfirma beschäftigten Arbeitnehmers.

Aufwendungen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen können unter Umständen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen werden. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines bei einer Waffenfirma beschäftigten Arbeitnehmers. Dieser nahm auf Wunsch seines Arbeitgebers an Schießsportwettkämpfen teil. Dabei entstanden ihm Aufwendungen in Höhe von 7.772 Euro für die Anschaffung von Schießausrüstungen und die Teilnahme an Schießwettkämpfen. Der Arbeitgeber nutzte die Erfolge des Waffenexperten dann auch für seine Pressearbeit. (rechtskräftiges Urteil vom 21.8.2008, Az: 4 K 2076/05)(Abruf-Nr. 083525083525)

AUSGABE: LGP 5/2009, S. 77 · ID: 126440

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