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Mai 2009

BFH auf Seiten der FinanzverwaltungLohnsteuernachforderung gegen einen beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer

Abo-Inhalt04.05.20095 Min. Lesedauer

Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG doch nicht vorgelegen haben, kann das Finanzamt die Lohnsteuer auch dann noch nachfordern, wenn es bereits beim Erteilen der Bescheinigung hätte bemerken können, dass der Arbeitnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt. Das hat der BFH jetzt zugunsten der Finanzverwaltung entschieden.

Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG doch nicht vorgelegen haben, kann das Finanzamt die Lohnsteuer auch dann noch nachfordern, wenn es bereits beim Erteilen der Bescheinigung hätte bemerken können, dass der Arbeitnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllt. Das hat der BFH jetzt zugunsten der Finanzverwaltung entschieden.

AUSGABE: LGP 5/2009, S. 84 · ID: 126444

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