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Mai 2009

BFH hat entschiedenStreitigkeiten über Eintrag in der Lohnsteuerbescheinigung - Arbeitsgericht ist zuständig!

Abo-Inhalt04.05.20096 Min. Lesedauer

Streitet ein Arbeitnehmer mit dem Ex-Arbeitgeber darüber, wann genau das Arbeitsverhältnis beendet worden ist (Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung), muss er beim Arbeitsgericht klagen. Das hat der BFH entschieden.

Streitet ein Arbeitnehmer mit dem Ex-Arbeitgeber darüber, wann genau das Arbeitsverhältnis beendet worden ist (Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung), muss er beim Arbeitsgericht klagen. Das hat der BFH entschieden.

AUSGABE: LGP 5/2009, S. 83 · ID: 126443

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