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Aktuelle OFD-VerfügungenRegelmäßige Arbeitsstätte oder Auswärtstätigkeit - weiterhin viele offene Fragen!

Abo-Inhalt04.05.200917 Min. Lesedauer

Mit dem neuen Reisekostenrecht sollte eigentlich alles einfacher werden. Aber bereits jetzt zeigt sich, dass viele Fragen strittig sind und wohl erst durch die Finanzgerichte geklärt werden können. Die OFD Rheinland und Münster haben sich jetzt zur Anwendung der „46-Tage-Regel“ geäußert und dabei die neuen Regeln mehrfach zugunsten der Finanzverwaltung ausgelegt.

Mit dem neuen Reisekostenrecht sollte eigentlich alles einfacher werden. Aber bereits jetzt zeigt sich, dass viele Fragen strittig sind und wohl erst durch die Finanzgerichte geklärt werden können. Die OFD Rheinland und Münster haben sich jetzt zur Anwendung der „46-Tage-Regel“ geäußert und dabei die neuen Regeln mehrfach zugunsten der Finanzverwaltung ausgelegt (Verfügungen vom 13.2.2009, Az: S 2338 - 1001 - St 215 und S 2353 - 20 - St 22 - 31; Abruf-Nr. 091405091405).

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AUSGABE: LGP 5/2009, S. 78 · ID: 126441

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