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Juni 2009

DienstwagenKosten für Umrüstung auf Gasbetrieb erhöhen geldwerten Vorteil

Abo-Inhalt05.06.20092 Min. Lesedauer

Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb erhöhen die Bemessungsgrundlage für die „Ein-Prozent-Regelung“. Sie sind als Kosten der Sonderausstattung zu beurteilen, hat das FG Münster entschieden.

Die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb erhöhen die Bemessungsgrundlage für die „Ein-Prozent-Regelung“. Sie sind als Kosten der Sonderausstattung zu beurteilen, hat das FG Münster entschieden. Dem Einwand des Arbeitgebers, für die Umrüstung seien eigenbetriebliche Interessen (Kostensenkung) ausschlaggebend gewesen, erteilten die Richter eine Absage. Auch komme es nicht auf den unmittelbaren Nutzen des Arbeitnehmers aus der Umrüstung an. Denn die typisierende „Ein-Prozent-Regelung“ knüpfe an den objektiven Wert des Fahrzeugs an.

AUSGABE: LGP 6/2009, S. 91 · ID: 127609

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