Juni 2009
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2009 abgeschlossen.
LohnpfändungPrivate Nutzung eines Dienstwagens ist pfändbar
Abo-Inhalt05.06.20094 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das als Entgelt gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens zusammenzurechnen.
Bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens ist das als Entgelt gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung eines Dienstwagens zusammenzurechnen. Nach Ansicht des LAG Hessen bestimmt § 850e Ziffer 3 ZPO ausdrücklich, dass Geld und Naturalleistungen zusammenzurechnen seien. Das folgende Beispiel zeigt, wie sich diese Rechtsprechung des LAG auswirkt.
AUSGABE: LGP 6/2009, S. 94 · ID: 127620
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion