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Auswärtstätigkeit Regelmäßige Arbeitsstätte bei langfristiger EDV-Betreuung
Langfristige EDV-Leistungen am Rechnersystem eines Kunden in dessen Räumen begründen nach Ansicht des FG Düsseldorf eine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte für den Arbeitnehmer. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem später ergangenen BFH-Urteil, wonach die Einrichtung eines Kunden nie eine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers sein kann.
Langfristige EDV-Leistungen am Rechnersystem eines Kunden in dessen Räumen begründen nach Ansicht des FG Düsseldorf eine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte für den Arbeitnehmer. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem später ergangenen BFH-Urteil, wonach die Einrichtung eines Kunden nie eine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers sein kann (Urteil vom 10.7.2008, Az: VI R 21/07; Abruf-Nr. 082919082919). Wohl auch deshalb hat der BFH die zunächst vom FG nicht zugelassene Revision zugelassen (Az: VI R 42/08).
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AUSGABE: LGP 6/2009, S. 92 · ID: 127614