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Neuregelung hat viele Fragen aufgeworfenSofortmeldung gegen Schwarzarbeit - SV-Träger beantworten Auslegungsfragen

Abo-Inhalt05.06.200911 Min. Lesedauer

In bestimmten Wirtschaftszweigen muss der Arbeitgeber seit 1. Januar 2009 (wieder) spätestens bei Arbeitsaufnahme für seinen Arbeitnehmer umgehend eine Meldung mit dem Abgabegrund 20 abgeben (Sofortmeldung). Inzwischen sind in der Praxis zahlreiche Auslegungsfragen aufgetaucht, die die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger jetzt beantwortet haben.

In bestimmten Wirtschaftszweigen muss der Arbeitgeber seit 1. Januar 2009 (wieder) spätestens bei Arbeitsaufnahme für seinen Arbeitnehmer umgehend eine Meldung mit dem Abgabegrund 20 abgeben (Sofortmeldung). Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Ausgabe 2/2009, Seite 28. Inzwischen sind in der Praxis zahlreiche Auslegungsfragen aufgetaucht, die die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger jetzt beantwortet haben.

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AUSGABE: LGP 6/2009, S. 105 · ID: 127627

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