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SozialversicherungspflichtAbhängige Beschäftigung nur schwer rückabwickelbar

Abo-Inhalt07.09.20094 Min. Lesedauer

Werden für einen Arbeitnehmer jahrelang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat und dann im Nachhinein behauptet, dass er eigentlich selbstständig gewesen sei, müssen klare Beweise dafür vorliegen. Das hat das LSG Bayern in zwei Urteilen bestätigt.

Werden für einen Arbeitnehmer jahrelang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat und dann im Nachhinein behauptet, dass er eigentlich selbstständig gewesen sei, müssen klare Beweise dafür vorliegen. Das hat das LSG Bayern in zwei Urteilen bestätigt.

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AUSGABE: LGP 9/2009, S. 146 · ID: 129833

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