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Sept. 2009

Kein GestaltungsmissbrauchSteuerklassenwechsel für mehr Elterngeld - BSG segnet Gestaltungsmöglichkeit ab!

Abo-Inhalt07.09.20095 Min. Lesedauer

Werdende Eltern dürfen vor der Geburt des Kindes die Lohnsteuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das Bundessozialgericht hat diese Gestaltungsmöglichkeit jetzt abgesegnet.

Werdende Eltern dürfen vor der Geburt des Kindes die Lohnsteuerklasse wechseln, um ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Gestaltungsmöglichkeit jetzt abgesegnet.

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AUSGABE: LGP 9/2009, S. 150 · ID: 129841

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