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Sept. 2009

Betriebliche Altersversorgung Hinterbliebenenversorgung für eingetragene Lebenspartner

Abo-Inhalt07.09.20092 Min. Lesedauer

Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen, wenn am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem -schuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand.

Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung gleichzustellen, wenn am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem -schuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand. Ein solches nimmt das LAG Niedersachsen auch an, wenn der Versorgungsberechtigte zu diesem Zeitpunkt bereits eine Betriebsrente bezog - und nicht mehr Arbeitnehmer war.

AUSGABE: LGP 9/2009, S. 149 · ID: 129838

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