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BFH entscheidet zu VBL-BeiträgenArbeitgeberbeiträge an Zusatzversorgungseinrichtung sind steuerpflichtiger Arbeitslohn

Abo-Inhalt09.11.20099 Min. Lesedauer

Der BFH hat mehrere lohnsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit Zahlungen des Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungseinrichtung geklärt. In den Urteilsfällen ging es speziell um Zahlungen von Arbeitgebern, die Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) waren.

Der BFH hat mehrere lohnsteuerliche Fragen im Zusammenhang mit Zahlungen des Arbeitgebers an eine Zusatzversorgungseinrichtung geklärt. In den Urteilsfällen ging es speziell um Zahlungen von Arbeitgebern, die Mitglied in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) waren.

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AUSGABE: LGP 11/2009, S. 189 · ID: 131404

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