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Nov. 2009

AuswärtstätigkeitKundeneinrichtung ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

LeseprobeAbo-Inhalt09.11.20092 Min. Lesedauer

Auch eine langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers. Das hat der BFH erwartungsgemäß in einem noch ausstehenden Verfahren (Ausgabe 10/2009, Seite 177) bestätigt.

Auch eine langfristig aufgesuchte Einrichtung eines Kunden ist keine (weitere) regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers. Das hat der BFH erwartungsgemäß in einem noch ausstehenden Verfahren (Ausgabe 10/2009, Seite 177) bestätigt.

Beachten Sie: Das BMF hat dieses und weitere Urteile zur Veröffentlichung vorgesehen, zusammen mit einem Anwendungsschreiben. Bislang hat die Finanzverwaltung - insbesondere bei Leiharbeitern - eine andere Auffassung vertreten (Ausgabe 5/2009, Seite 78). Es bleibt also spannend. (Urteil vom 9.7.2009, Az: VI R 42/08)(Abruf-Nr. 093427093427)

AUSGABE: LGP 11/2009, S. 181 · ID: 131389

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