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Nov. 2009

BAG mit klarstellender EntscheidungReisezeiten von Außendienstmitarbeitern sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden

Abo-Inhalt09.11.200913 Min. Lesedauer von Fachanwalt für Arbeitsrecht Rainer Hoffmann, St. Ingbert

Reisezeiten von Außendienstmitarbeitern sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden. Das gilt auch für die Fahrt vom Homeoffice zum Kunden, entschied jetzt das BAG. Das Urteil hat große Relevanz für Außendienstmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiter mit Homeoffice.

Reisezeiten von Außendienstmitarbeitern sind Arbeitszeit und müssen vergütet werden. Das gilt auch für die Fahrt vom Homeoffice zum Kunden, entschied jetzt das BAG. Das Urteil hat große Relevanz für Außendienstmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiter mit Homeoffice (Urteil vom 22.4.2009, Az: 5 AZR 292/08; Abruf-Nr. 092830092830).

AUSGABE: LGP 11/2009, S. 196 · ID: 131407

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