Nov. 2009
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Sozialversicherung Telefonakquisiteurin ist sozialversicherungspflichtig
Abo-Inhalt09.11.20092 Min. Lesedauer
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Die Telefonakquisiteurin einer Versicherungs- und Wirtschaftsberatung, die Termine für die Außendienstmitarbeiter von zu Hause aus mit den Kunden vereinbart, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Die Telefonakquisiteurin einer Versicherungs- und Wirtschaftsberatung, die Termine für die Außendienstmitarbeiter von zu Hause aus mit den Kunden vereinbart, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig. Für eine abhängige Beschäftigung sprach aus Sicht des LSG Schleswig-Holstein im konkreten Fall vor allem, dass die Telefonakquisiteurin
AUSGABE: LGP 11/2009, S. 183 · ID: 131394
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