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Lohnsteuer Irrtümlich vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer
Zahlt ein Arbeitgeber keinen Arbeitslohn aus, führt aber Lohnsteuer ab, führen diese Lohnsteuerzahlungen beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Lohnsteuerabzug aufgrund der bereits ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung gemäß § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG für das Steuerjahr nicht mehr geändert werden darf.
Zahlt ein Arbeitgeber keinen Arbeitslohn aus, führt aber Lohnsteuer ab, führen diese Lohnsteuerzahlungen beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Lohnsteuerabzug aufgrund der bereits ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung gemäß § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG für das Steuerjahr nicht mehr geändert werden darf.
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AUSGABE: LGP 11/2009, S. 181 · ID: 131390